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KOSTEN

Gesetzlich Versicherte:

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist daher nur dann möglich, wenn man als Patient dringend eine Therapie benötigt und kein freier Termin bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz innerhalb der nächsten sechs Wochen gefunden werden kann.
Damit wir die Therapie in meiner Praxis beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Dazu sind vor dem Erstgespräch folgende Schritte durchzuführen:
1. Suchen Sie bitte als erstes einen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Adressen finden Sie z.B. hier:
BPtK Ratgeber Kostenerstattung
Falls Sie keinen Therapeuten finden, benötigen Sie mehrere Absagen. Die genaue Anzahl erfragen Sie bitte bei der Krankenversicherung Ihres Kindes. Alle Absagen dokumentieren Sie auf einer Liste mit folgenden Angaben: Datum der Anfrage, Name des Therapeuten, wie wurde er kontaktiert (per Mail, per Telefon), Ergebnis (wann wäre ein Therapieplatz vorhanden, keine Rückmeldung).

2. Gleichzeitig vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dazu kontaktieren Sie telefonisch (unter 116117) oder online
Kontaktformular zur Terminvermittlung
die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die Ihnen bei der Vermittlung hilft. Von dem benannten Therapeuten erhalten Sie dann ggf. eine Dringlichkeitsbescheinigung  (PTV11- Beim PTV11 muss ein Kreuz bei dringend gesetzt sein sowie eine Vermittlungsnummer angegeben werden, damit eine Kostenerstattung möglich ist.)

3. Zum Erstgespräch bei mir bitte ich Sie, folgende Dokumente mitzubringen:

  • PTV11 Formular aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde
  • vollständige Therapeutenliste
  • Daten der Kontakte oder Kontaktversuche zur Terminservicestelle

Weitere Informationen zu dem Thema Kostenerstattungsverfahren finden Sie auch hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

Private Krankenversicherung:

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden, variieren. Bitte kontaktieren Sie daher vor unserem ersten Treffen Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich nach den Konditionen Ihres Vertrages. Diese Fragen sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären: Ist eine Psychotherapie im Vertrag eingeschlossen und wenn ja, mit wie vielen Stunden? Welche Unterlagen benötige ich, um die Therapie zu beantragen?

Beihilfeberechtigte:

Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem die Psychotherapeutin einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten, vor unserem ersten Treffen.

Selbstzahler:

Sie können die Kosten für die Therapie ihres Kindes auch selbst übernehmen. In diesem Fall ist ein schneller Beginn ohne weitere Formalitäten möglich. Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.